Sind Wasserbetten und Aquarien durch die Hausratversicherung mitversichert ?
Ja und Nein, denn die Frage ist zweideutig!Natürlich sind sowohl Wasserbetten als auch Aquarien ganz normale Einrichtungsgegenstände innerhalb der Wohnung und somit gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch mitversichert.
Viel interessanter und auch bedeutungsvoller ist jedoch die Frage:
Was ist, wenn Wasser aus einem defekten Wasserbett oder Aquarium austritt und einen Schaden an den anderen Einrichtungsgegenständen verursacht?
Natürlich handelt es sich dann um einen Wasserschaden - aber nicht zwangsläufig um einen versicherten Leitungswasserschaden. Entsprechend den Allgemeinen Bedingungen zur Hausratversicherung ist Leitungswasser Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
- Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen,
- mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen,
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- Sprinkler- oder Berieselungsanlagen.
Aber einige Versicherer haben ihre Versicherungsbedingungen derart erweitert, daß abweichend zu o.g. Definition auch Wasser als Leitungswasser gilt, "das aus Aquarien und Wasserbetten bestimmungswidrig ausgetreten ist". Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch austretendes Wasser beim Befüllen oder Entleeren!
Doch was ist nun mit den wertvollen Fischen, die z.B. beim Bruch eines Aquariums verendeten?
Eigentlich gehören ja Kleintiere zu den versicherten Sachen. Die Fische können aber i.d.R. trotzdem nicht ersetzt werden, denn sie sind weder durch Feuer noch durch Leitungswasser (fehlendes Leitungswasser zählt nicht), Sturm usw. ums Leben gekommen. Anders verhält es sich jedoch, wenn sich die Klebestellen des Aquariums infolge eines Feuers lösten und das Sterben der Fische somit eine Folge der versicherten Gefahr "Feuer" war
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Fallbeispielen etwas Klarheit beim Zusammenspiel von versicherten Sachen und versicherten Gefahren zur Leistung durch die Hausratversicherung gegeben zu haben.