Welche Sachen sind durch die Hausratversicherung versichert ?
Die Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat der versicherten Wohnung des Versicherungsnehmers, jedoch nicht den Hausrat von Untermietern. Grundsätzlich nicht zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Einige Versicherer bieten jedoch auch eine Erweiterung zur Hausratversicherung an, so daß Sachen in ausschließlich beruflich bzw. gewerblich genutzten Räumen bis zu bestimmten Grenzen mitversichert werden können. Zum Hausrat gehören alle Gegenstände in der Wohnung, die dem Versicherungsnehmer und seinen Haushaltsmitgliedern- zur Einrichtung, wie zum Beispiel Möbel, Teppiche, Gardinen, Lampen, Bilder usw.
- zum Gebrauch, wie zum Beispiel Haushaltsgeräte (Herd, Spülmaschine, Waschmaschine, Brotbackautomat), aber auch Wäsche, Schuhe, Ess- und Kaffeeservice, Bücher usw.) oder
- zum Verbrauch, wie zum Beispiel Lebens- und Genußmittel, Heizöl usw.
Ebenfalls versichert sind:
- Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt,
- Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind,
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen,
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände (nicht aber Handelsware), die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen und sich nicht in einem ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Raum befinden,
- Kleintiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel).
Bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen mitversichert sind auch Wertsachen außerhalb eines Wertbehältnisses wie zum Beispiel
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge,
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen, sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.