Hausratversicherung

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unsere Mindestanforderungen

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Welche Mindestanforderungen sollte eine Hausratversicherung erfüllen ?

Bis 1994 brauchte man beim Vergleich von Hausratversicherungen nur auf den Beitrag zu achten. Bis dahin mußten die Versicherer ihre Tarife genehmigen lassen. Dies führte dazu, daß sich die Leistungen der angebotenen Hausratversicherungen nur im Preis aber kaum in den Leistungen unterschieden. Inzwischen haben aber viele Versicherer ihre Freiheit genutzt und auch in der Hausratversicherung Neuerungen eingeführt.
 
Da aber noch viele Versicherungsnehmer nur auf den Beitrag achten und leider auch einige Online-Vergleiche den billigsten Tarif an vorderster Stelle auflisten, haben einige Versicherer Billigtarife mit reduzierten Leistungen entwickelt. Aus diesem Grunde haben nun mehrere Berufsverbände und Servicegesellschaften - teilweise mit Unterstützung von Versicherungsunternehmen - Mindeststandards für die Hausratversicherung vorgeschlagen.
 
Auch für die in unserem Online-Vergleich zur Hausratversicherung berücksichtigten Tarife haben wir ein paar Mindestanforderungen gestellt. Diese sehen wie folgt aus:
  • Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen liegt je Versicherungsfall bei mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme.
  • Für Bargeld außerhalb eines Wertbehältnisses liegt die Entschädigungsgrenze bei mindestens 1.000 €.
  • Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere außerhalb eines Wertbehältnisses liegt die Entschädigungsgrenze bei mindestens 2.500 €.
  • Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin außerhalb eines Wertbehältnisses liegt die Entschädigungsgrenze bei mindestens 20.000 € (sofern die prozentuale Entschädigungsgrenze für Wertsachen dadurch nicht überschritten wird).
  • Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend (d.h. maximal 3 Monate) außerhalb der Wohnung befinden. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist dabei insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro, begrenzt. Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz jedoch nur innerhalb von Gebäuden.
  • Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
  • Versicherte Kosten wie zum Beispiel
    • Aufräumungskosten
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Hotelkosten
    • Transport- und Lagerkosten
    • Schloßänderungskosten
    werden je Versicherungsfall zusammen mit der Entschädigung für versicherte Sachen bis zu 10 Prozent auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.
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