Hausratversicherung

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Infos zur Versicherungssumme

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Hausratversicherung - Fragen zur Versicherungssumme

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein ?
    Die Versicherungssumme muß so gewählt werden, daß sie ausreicht, um den gesamten Hausrat heute neu zu beschaffen. Ist die Versicherungssumme nämlich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, so besteht eine Unterversicherung. Und bei einer Unterversicherung muß der Versicherer einen Schaden nur anteilig ersetzen.
     
    Um im Versicherungsfall unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es beim traditionellen Versicherungssummen-Modell häufig ratsam, die Berechnung der Versicherungssumme pauschal nach den Richtlinien der Versicherungsgesellschaft vorzunehmen. Wenn die Versicherungssumme der Hausratversicherung zwischen 600 € und 750 € pro qm Wohnfläche (die Höhe ist abhängig vom Tarif und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft) beantragt wird, dann verzichtet der Versicherer im Versicherungsfall auf den Nachweis einer etwaigen Unterversicherung und ersetzt den vollen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
     
    Wer sich dagegen für einen neueren Tarif nach dem Quadratmeter-Modell entscheidet, kann das Problem der Versicherungssumme meist völlig ignorieren. Der Beitrag orientiert sich an der Größe der Wohnung und die Versicherungssumme ist unbegrenzt bzw. unabhängig von der Wohnfläche auf sehr hohe Summen begrenzt.
  • Muß ich die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung jedes Jahr neu berechnen ?
    Nur die wenigsten Versicherungsnehmer berechnen und vergleichen regelmäßig den Wert ihres Hausrats. Die Dokumentation dieser Berechnung kann im Versicherungsfall jedoch sehr hilfreich sein. Viele Versicherungsnehmer verschätzen sich beim Wert von Möbeln, elektrischer und elektronischer Geräte sowie Kleidung und Wäsche und merken erst zu spät, daß sie unterversichert sind.
     
    Wer also seine Versicherungssumme selbst festgelegt hat und dabei die Richtlinien des Versicherers zum Verzicht auf den Nachweis einer etwaigen Unterversicherung nicht berücksichtigt hat (siehe oben), sollte schon regelmäßig den Wert seines Hausrats überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung der Versicherungssumme beantragen.
     
    Klar im Vorteil ist hier, wer eine Hausratversicherung besitzt, bei der der Versicherer auf den Nachweis einer Unterversicherung verzichtet hat. Noch mehr Sicherheit bietet eine Hausratversicherung nach dem Wohnflächentarif, da hier die Versicherungssumme unbegrenzt oder zumindest sehr hoch ist. Aber auch hier ist eine Anpassung der Hausratversicherung zwingend, wenn sich die Wohnfläche durch An- oder Ausbaumaßnahmen verändert hat.
     
  • Wie muß ich die Wohnfläche meiner Wohnung berechnen ?
    Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Ausgenommen sind dabei jedoch: Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller- und Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- und Hobbyzwecken genutzt werden.
     
  • Ich nutze in meiner Wohnung ein Arbeitszimmer beruflich. Hat das Einfluß auf die Versicherungssumme ?
    Entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Hausratversicherung sind die Sachen eines ausschließlich beruflich genutzten Arbeitszimmers nicht mitversichert. Es gibt jedoch einige Versicherer, die den Versicherungsschutz diesbezüglich erweitert haben und auch hierfür bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen Versicherungsschutz bieten. Natürlich muß hierfür die Fläche des Arbeitszimmers in der angegebenen Wohnfläche enthalten sein!
     
    Mit unserem Online-Vergleich haben Sie die Möglichkeit, diese Deckungserweiterung auszuwählen. Dann werden in der Berechnung nur Hausratversicherungen berücksichtigt, die diese Erweiterung enthalten.