Da sowohl die Gefahren für unseren Hausrat als auch die Erwartungen der Versicherungsnehmer an eine Hausratversicherung sehr vielseitig sind, bieten die Versicherer viele Deckungserweiterungen und Leistungsverbesserungen an.
Sicherlich sind nicht alle Deckungserweiterungen und Leistungsverbesserungen für jeden Versicherungsnehmer wichtig. Aber einige Einschlüsse wollen wir nachfolgend aufzeigen, die im Einzelfall durchaus für den einen
oder anderen Haushalt wichtig sein könnten.
- Mitversicherung von Überspannungsschäden durch Blitz
Der direkte Blitzschlag ist bei Hausratversicherungen standardmäßig mitversichert. Wesentlich häufiger sind jedoch Überspannungsschäden an Elektrogeräten (z.B. Fernseher, Videorecorder, PC ), die durch einen
Blitzeinschlag in der Nähe entstehen. Diese Überspannungsschäden sind nicht in allen Hausratversicherungen mitversichert und müssen dann extra eingeschlossen werden. Wir empfehlen eine Mitversicherung von
Überspannungsschäden durch Blitz bis möglichst 10% der Versicherungssumme.
- Mitversicherung von Fahrraddiebstahl
Beim Diebstahl eines Fahrrads handelt es sich meist nicht um einen Einbruchsdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen. Aus diesem Grunde kann es für Besitzer teurer Fahrräder sinnvoll sein, den Versicherungsschutz um diese Klausel
zu erweitern. Kein Versicherungsschutz wird jedoch für z.B. nicht abgeschlossene Fahrräder gewährt!
- Mitversicherung von Sachen in ausschließlich beruflich/gewerblich genutzten Räumen
Da Sachen in ausschließlich beruflich bzw. gewerblich genutzten Räumen entsprechend den Allgemeinen Bedingungen zur Hausratversicherung ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, ist diese Deckungserweiterung
sicherlich für alle Personen, die einen solchen Raum nutzen, sehr wichtig.
- Leistungsverbesserungen bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Bei Schäden, die durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Haushaltsmitglieder entstanden, ist der Versicherer in der Hausratversicherung von der Leistung befreit. Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des
Versicherungsnehmers oder seiner Haushaltsmitglieder kann der Versicherer nach dem seit 01.01.2008 geltendem Versicherungsvertragsgesetz die Leistung entsprechend dem Grad des Mitverschuldens anteilig kürzen.
Dies wird in der Praxis jedoch nicht immer eindeutig zu ermitteln sein. Deshalb ist hier vorteilhaft, wenn der Versicherer zumindest teilweise auf sein Recht zur Kürzung der Versicherungleistungen verzichtet.
- Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen
Wertsachen sind:
- Bargeld (Entschädigungsgrenze liegt hierfür i.d.R. bei 1.000 €)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere (Entschädigungsgrenze liegt hierfür i.d.R. bei 2.500 €)
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin (Entschädigungsgrenze liegt hierfür i.d.R. bei 20.000 €)
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte Sachen aus Silber
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Die Entschädigungsgrenze für die gesamten Wertsachen ist bei den meisten Hausratversicherungen je Versicherungsfall auf 20% der Versicherungssumme begrenzt. Falls dies nicht ausreicht, können Sie bei vielen Tarifen gegen Mehrbeitrag
eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen beantragen.
- Mitversicherung von Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen)
Anträge auf Hausratversicherungen mit Einschluß von Elementarschäden werden von den meisten Versicherungsgesellschaften nur angenommen, wenn der Grund und Boden des Versicherungsortes innerhalb der letzten 10 Jahre nicht von
derartigen Ereignissen betroffen war. In besonders gefährdeten Regionen wird diese Deckungserweiterung generell nicht angeboten.
- Glasversicherung
Der Abschluß einer Glasversicherung lohnt sich nach unserer Einschätzung aufgrund des relativ hohen Beitrags und dem geringen Schadenrisiko in der Regel nur bei sehr großen Glasflächen.