Schützt eine Hausratversicherung nur Sachen innerhalb der Wohnung ?
Nein, denn
- Zur Wohnung des Versicherungsnehmers gehören auch Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen
sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Person zu privaten Zwecken genutzte Räume
in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Dies gilt übrigens
auch für Garagen, die sich in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Nicht zur Wohnung gehören allerdings Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Sachen in diesen Räumen sind
nur durch eine diesbezügliche Erweiterung mitversicherbar.
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle und Fahrräder des Versicherungsnehmers sind aber auch in Räumen versichert, die der
Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt, sofern sich diese Räume ebenfalls auf dem Grundstück der versicherten Wohnung
befinden.
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Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung sind auch versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, weltweit mitversichert, solange sie sich nur vorübergehend (d.h.
maximal 3 Monate) außerhalb der Wohnung befinden.
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst
abzuleisten außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Allerdings ist die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung insgesamt meist auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro,
begrenzt. Und für Sturm- und Hagelschäden besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Aber es gibt auch hierzu Tarife, bei denen diese Außenversicherung bezüglich des Begriffs "vorübergehend" als auch bezüglich der
Entschädigungshöhe verbessert wurde.